Honorar

Als Honorargrundlage gilt

  • die Honorarempfehlung des Bundesverbandes Deutscher Grundstücksachverständiger e.V – BDGS (Stand 12/2022). Als vereinbart gilt jeweils der Mittelsatz der Normal- (unbebaute Grundstücke) bzw. Schwierigkeitsstufe (bebaute Grundstücke).
  • Bei Objekten mit einem Verkehrswert unter 150.000,00 € berechnet sich das Grundhonorar wie vor, jedoch zum bis – Satz. Das Honorar bemisst sich dabei an dem Wert des Grundstücks ohne bzw. vor Berücksichtigung ggf. vorhandener wertmindernder Rechte oder Abbruchkosten.
  • Sollte der Wert des Grundstücks weniger als 100.000,00 € betragen, so wird das Honorar nach dem Wert von 100.000,00 € bestimmt.

Honorarempfehlung des Bundesverbandes Deutscher Grundstücksachverständiger e.V – BDGS (Stand 12/2022):

Wert Euro

Normalstufe

Schwierigkeitsst.

von

bis
von
bis
Euro
Euro
100.000
1.400
1.500
1.500
2.000
150.000
1.700
1.900
1.900
2.600
200.000
2.000
2.300
2.300
3.100
300.000
2.300
2.700
2.700
3.600
400.000
2.500
2.900
2.900
3.900
500.000
2.700
3.100
3.100
4.200
750.000
3.200
3.700
3.700
5.000
1.000.000
3.400
4.000
4.000
5.400
1.500.000
3.800
4.400
4.400
6.000
2.000.000
4.200
4.900
4.900
6.700
2.500.000
4.600
5.400
5.400
7.400
5.000.000
7.100
8.400
8.400
11.600
10.000.000
10.600
12.600
12.600
17.500
15.000.000
14.000
16.600
16.600
23.300
20.000.000
17.400
20.700
20.700
29.100
25.000.000
20.800
24.800
24.800
34.800

Die vollständige Tabelle ist unter www.bdgs.de zu finden.

Die zusätzliche Bewertung von besonderen Rechten, Lasten, Dienstbarkeiten u. ä. (Wohnrechte, Pflegerechte, Leitungsrechte, Abbruchkosten u. ä.) erfolgt als Zusatzleistung nach Zeitaufwand zu den nachfolgend aufgeführten Stundensätzen.

Sollte dem Sachverständigen die nachfolgend beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt und deshalb vom Sachverständigen beschafft werden, so werden diese Zusatzleistungen nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen abgerechnet:

  • für den Sachverständigen 115,00 €
  • für die Hilfskräfte 50,00 €.

Diese Vereinbarung betrifft folgende grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellende Unterlagen:

1. aktueller Grundbuchauszug;
2. Katasterkarte;
3. Gültige Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte);
4. Nachweis über das Alter des Gebäudes (Baujahr, Baugenehmigung);
5. Wohnflächenberechnung, Ermittlung des umbauten Raumes;
6. Nachweis über Mieteinnahmen und Bewirtschaftungskosten;
7. Bestehende Rechte (Erbpacht, Baulast, Dienstbarkeit, u.ä.)

Hinzu kommen jeweils Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Nebenkosten:

PKW-km (Ortstermine u. Behörden) je km
0,60 €
Fahrzeit zum Aufmaß
(eine Std. übersteigende Zeit)
je Std. und Person
50,00 €
Anfertigung eines Lageplanes
30,00 €
Schreibgebühren je angef. Seite
2,00 €
je ausgewertetes Farbfoto
1,50 €
Farbkopie je Seite
2,00 €
Kopie s/w
0,20 €
Einbinden des Gutachtens
2,20 €
Porto, Telefongebühren pauschal (Sonstiges zum Nachweis)
15,00 €
sonst. Auslagen (Pläne, Flurkarten, Archivunterl. usw.) zum Nachweis
gesetzl. MWST
19 %