Honorar

Als Honorargrundlage gilt

  • die Honorarempfehlung des Bundesverbandes Deutscher Grundstücksachverständiger e.V – BDGS (Stand 12/2022). Als vereinbart gilt jeweils der Mittelsatz der Normal- (unbebaute Grundstücke) bzw. Schwierigkeitsstufe (bebaute Grundstücke).
  • Bei Objekten mit einem Verkehrswert unter 150.000,00 € berechnet sich das Grundhonorar wie vor, jedoch zum bis – Satz. Das Honorar bemisst sich dabei an dem Wert des Grundstücks ohne bzw. vor Berücksichtigung ggf. vorhandener wertmindernder Rechte oder Abbruchkosten.
  • Sollte der Wert des Grundstücks weniger als 100.000,00 € betragen, so wird das Honorar nach dem Wert von 100.000,00 € bestimmt.

Honorarempfehlung des Bundesverbandes Deutscher Grundstücksachverständiger e.V – BDGS (Stand 12/2022):

Wert EuroNormalstufeSchwierigkeitsst
vonbisvonbis
100.0001.4001.5001.5002.000
150.0001.7001.9001.9002.600
200.0002.0002.3002.3003.100
300.0002.3002.7002.7003.600
400.0002.5002.9002.9003.900
500.0002.7003.1003.1004.200
750.0003.2003.7003.7005.000
1.000.0003.4004.0004.0005.400
1.500.0003.8004.4004.4006.000
2.000.0004.2004.9004.9006.700
2.500.0004.6005.4005.4007.400
5.000.0007.1008.4008.40011.600
10.000.00010.60012.60012.60017.500
15.000.00014.00016.60016.60023.300
20.000.00017.40020.70020.70029.100
25.000.00020.80024.80024.80034.800

Die vollständige Tabelle ist unter www.bdgs.de zu finden.

Die zusätzliche Bewertung von besonderen Rechten, Lasten, Dienstbarkeiten u. ä. (Umrechnung auf zurückliegende Stichtage, Wohnrechte, Pflegerechte, Leitungsrechte, Abbruchkosten u. ä.) erfolgt als Zusatzleistung nach Zeitaufwand zu den nachfolgend aufgeführten Stundensätzen.

Sollte dem Sachverständigen die nachfolgend beschriebenen zur Wertermittlung erforderlichen Unterlagen nicht vom Auftraggeber bereitgestellt und deshalb vom Sachverständigen beschafft werden, so werden diese Zusatzleistungen nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen abgerechnet:

  • für den Sachverständigen 125,00 €
  • für die Hilfskräfte 50,00 €.

Diese Vereinbarung betrifft folgende grundsätzlich vom Auftraggeber bereitzustellende Unterlagen:

1. aktueller Grundbuchauszug;
2. Katasterkarte;
3. Gültige Bauzeichnungen (Grundrisse und Schnitte);
4. Nachweis über das Alter des Gebäudes (Baujahr, Baugenehmigung);
5. Wohnflächenberechnung, Ermittlung des umbauten Raumes;
6. Nachweis über Mieteinnahmen und Bewirtschaftungskosten;
7. Bestehende Rechte (Erbpacht, Baulast, Dienstbarkeit, u.ä.)

Hinzu kommen jeweils Nebenkosten und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Nebenkosten:

PositionBetrag
PKW-km (Ortstermine u. Behörden)0,60 € je km
Fahrzeit zum Aufmaß (eine Std. übersteigende Zeit)50,00 € je Std. und Person
Anfertigung eines Lageplanes30,00 €
Schreibgebühren2,00 € je angef. Seite
Ausgewertetes Farbfoto1,50 € je Foto
Farbkopie2,00 € je Seite
Kopie s/w0,20 € je Seite
Einbinden des Gutachtens2,20 €
Porto, Telefongebühren pauschal (Sonstiges zum Nachweis)15,00 €
Sonstige Auslagen (Pläne, Flurkarten, Archivunterlagen usw.)zum Nachweis
Gesetzliche MwSt.19 %